GEG – das Gebäudeenergiegesetz als Nachfolger der EnEV

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die energetischen Anforderungen an Gebäude – sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten – festgelegt. Ebenso wird der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung darin geregelt. Diese Regelungen betreffen vor allem die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard der Gebäude.

Das GEG ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Warum das EnEV abgelöst wurde, welche Vorschriften genau im GEG enthalten sind und was das für Neubauten und die Modernisierung von Altbauten bedeutet, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Energieeinsparverordnung

Inhaltsverzeichnis

Warum wurde die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom GEG abgelöst?

Die energetischen Anforderungen an Gebäude waren bislang auf die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG aufgeteilt. Durch das Gebäudeenergiegesetz bzw. GEG wurden die Vorschriften jetzt in einem modernen Gesetz zusammengefasst. Die Regelungen sind dadurch nun besser aufeinander abgestimmt. Zudem werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden im GEG vollständig umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegten Ziele zu erreichen.

Welche Regelungen für Neubauten sind im GEG enthalten?

Das GEG umfasst verschiedene Abschnitte, in denen jeweils die Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude sowie an die Anlagen der Heizungs-, Kühl und Raumtechnik und der Wasserversorgung festgehalten sind.

Das sind die wichtigsten Regelungen für Neubauten:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus darf nicht höher sein als 75 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes
  • Die Gebäudehülle muss dauerhaft abgedichtet und luftundurchlässig Allerdings muss ein Mindestluftwechsel für die Nutzer und Heizung möglich sein.
  • Ein Hitzeschutz muss sicherstellen, dass es im Gebäude in den heißen Jahreszeiten nicht zu heiß wird.
  • Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle durch Transmission darf höchstens so groß sein wie der Wärmeverlust des Referenzgebäudes.
  • Wärmebrücken: Der Wärmeverlust durch Anschlüsse in der Gebäudehülle muss so niedrig wie möglich gehalten werden.
  • Bauherren müssen mindestens eine Form erneuerbarer Energien nutzen, z. B.:
    • Energie aus Solaranlagen
    • Energie aus Kraf-Wärme-Kopplungsanlagen
    • Energie aus gasförmiger Biomasse (unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Energie aus Fern- und Abwärme (unter bestimmten Voraussetzungen)
Gebaeudeenergiegesetz-aktueller-Stand

Wie müssen Bestandsgebäude nachgerüstet werden?

Im GEG sind ebenfalls Bestimmungen enthalten, wie Bestandsgebäude nachgerüstet werden sollen, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen. Das sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Das Dach bzw. die oberste Geschossdecke muss normgerecht gedämmt werden.
    • Wohnten Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses am 01.02.2002 selbst im Haus, gilt diese Pflicht erst nach dem ersten Eigentümerwechsel. Dann muss sie innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden.
  • Ungedämmte, zugängliche Leitungen für Warmwasser oder Heizung, die durch unbeheizte Räume führen, müssen ebenfalls gedämmt werden.
  • Öl- und Gasheizkessel, die vor 1991 eingebaut bzw. aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wurden sie erst später aufgestellt, dürfen sie nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
  • Ab 2026 dürfen Kessel, die mit Heizöl oder einem festen fossilen Brennstoff wie etwa Kohle beschickt werden, nur in Sonderfällen einbauen oder installieren.
  • Werden mindestens 10 Prozent der Gebäudehülle – Außenwand, Fenster, Türen, Dach, Decken – energetisch verändert, muss der Wärmedurchgang dieser Außenbauteilflächen gemäß den Anforderungen des GEG begrenzt werden.

Was war die Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Die Energieeinsparverordnung – abgekürzt EnEV und fälschlich oft auch als Energiesparverordnung bezeichnet – wurde 2002 eingeführt. Sie schrieb bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarfs von Gebäuden vor. Durch diese Vorschriften sollte der Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 so gut wie klimaneutral gestaltet werden. Durch das GEG wurden diese und weitere Vorschriften nun gebündelt und besser aufeinander abgestimmt.

Was bedeutet klimaneutral?

Der Begriff klimaneutral ist zentral im GEG und vorher schon in EnEV und EnEG. Er bezeichnet das Ziel der weitreichenden Maßnahmen: Wenn das Jahr 2050 erreicht ist, soll der Gebäudebestand in Deutschland – also Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude – keinerlei klimaschädigende Wirkung mehr haben und somit klimaneutral sein.

EnEV

Was ist der Primärenergiebedarf?

Der Jahresprimärenergiebedarf ist bei der Bilanzierung von Gebäuden nach dem GEG die wichtigste Größe. Er umfasst den eigenen Energiebedarf eines Gebäudes, ergänzt um den Energiebedarf, der während der Erzeugung, des Transports, der Verteilung und der Umwandlung des Energieträgers entsteht. Verglichen werden Gebäude in Bezug auf den Primärenergiebedarf mit einem Referenzgebäude gleicher Größe, Geometrie und technischer Ausstattung.

Transmissionswärmeverlust

Für die Erstellung der Energiebilanz eines Hauses ist außerdem ein zweiter Faktor wichtig: der Transmissionswärmeverlust. Ein thermodynamisches Phänomen, das im Prinzip die Abkühlung der Luft an den Außenwänden bedeutet. Neben Wärmeverlusten durch Lüften oder Wasserverbrauch geht mehr oder weniger warme Luft an den Außenwänden eines Hauses durch den Wärmetransport nach außen verloren. Wie hoch die dabei verlorene Energie ist, beziffert der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt. Je höher der Wert ausfällt, desto schlechter ist das für die Energiebilanz eines Gebäudes. Durch eine entsprechend dicke und leistungsfähige Wärmedämmung kann dieser Faktor verbessert werden.

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Endenergiebedarf für Neubauten

Abhängig von der Lebensweise seiner Bewohner hat ein Haus einen bestimmten Endenergiebedarf. Endenergie ist die Menge an Energie, die durch Heizwärmbedarf, Warmwasserwärmebedarf und die Verluste durch die Anlagentechnik entsteht. Aktuell verlangt das Gebäudeenergiegesetz bei Neubauten einen Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh/m² pro Jahr.

Endenergie und Energieausweis

Je nachdem, wie hoch der Endenergieverbrauch eines Gebäudes ist, wird auch die Energieeffizienzklasse für ein Gebäude gewählt. Die Aufteilung erfolgt dabei in den Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Gebäude mit einem Endenergiebedarf von maximal 30 kWh/m² pro Jahr (KfW Effizienzhaus 30), Niedrigenergiehaus, Nullenergiehaus und Passivhaus werden am besten bewertet, Gebäude mit einem Bedarf über 250 (unsanierter Altbau) erhalten die schlechteste Energiebewertung H. Mehr zu den Bewertungen finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Energielabel.

Schauen Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema in unserem Ratgeber um oder kontaktieren Sie einen Experten in Ihrer Umgebung.

Energieausweis

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